Wichtige Informationen zum Thema Wahlarzt - Kardiologe Wels
Verrechnung | Rückerstattung
WAHLARZT
Ich habe keine Kassenverträge zu den Krankenversicherungsträgern.
Das bedeutet, dass bei der Behandlung keinerlei Restriktionen der Krankenkassen bestehen.
Als Wahlarzt darf ich wie Kassenärzte alle therapeutischen und diagnostischen Leistungen meiner Fachrichtung erbringen.
Auch das Ausstellen von Überweisungen und Rezepten ist uneingeschränkt möglich (e-card Schnittstelle).
Ihr Kardiologe Wels - Dr. Markus Suppan
Zeit
kaum Wartezeiten - mehr Zeit für Ihre Anliegen
rasche Terminvergabe und flexible Ordinationszeiten
Individuell
Behandlung auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt
Der Patient im Mittelpunkt
Präzision
exakte Diagnostik
ausführliche Befunderhebung
umfassende internistische Abklärung
Persönlich
vollständige Beantwortung
all Ihrer Fragen
Entspannte Atmosphäre
Verrechnung
Die Behandlungskosten werden in Form einer Honorarnote direkt mit Ihnen verrechnet.
Zahlungsmodalitäten
Die Honorarnote ist direkt im Anschluss an die Untersuchung entweder in bar oder mit Bankomat/Kreditkarte zu bezahlen.
Rückerstattung
Sie haben die Möglichkeit die Honorarnote bei Ihrem Versicherungsträger einzureichen um einen Teil der Behandlungskosten rückerstattet zu bekommen. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, kann ich für verschiedene Kassen gerne die Einreichung für Sie übernehmen. Die Höhe des Rückerstattungsbetrags hängt von vielen Faktoren ab und ist im Vorhinein nicht abschätzbar.