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Wichtige Informationen zum Thema Wahlarzt - Kardiologe Wels 
Verrechnung | Rückerstattung

Arztgespräch

WAHLARZT

Ich habe keine Kassenverträge zu den Krankenversicherungsträgern.

 

Das bedeutet, dass bei der Behandlung keinerlei Restriktionen der Krankenkassen bestehen.

 

Als Wahlarzt darf ich wie Kassenärzte alle therapeutischen und diagnostischen Leistungen meiner Fachrichtung erbringen.

 

Auch das Ausstellen von Überweisungen und Rezepten ist uneingeschränkt möglich (e-card Schnittstelle).

Ihr Kardiologe Wels - Dr. Markus Suppan

Zeit

kaum Wartezeiten - mehr Zeit für Ihre Anliegen

rasche Terminvergabe und flexible Ordinationszeiten

Individuell

Behandlung auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt

Der Patient im Mittelpunkt

Präzision

exakte Diagnostik

ausführliche Befunderhebung

umfassende internistische Abklärung

Persönlich

vollständige Beantwortung

all Ihrer Fragen

Entspannte Atmosphäre

Verrechnung

Die Behandlungskosten werden in Form einer Honorarnote direkt mit Ihnen verrechnet.

Zahlungsmodalitäten

Die Honorarnote ist direkt im Anschluss an die Untersuchung entweder in bar oder mit Bankomat/Kreditkarte zu bezahlen.

Rückerstattung

Sie haben die Möglichkeit die Honorarnote bei Ihrem Versicherungsträger einzureichen um einen Teil der Behandlungskosten rückerstattet zu bekommen. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, kann ich für verschiedene Kassen gerne die Einreichung für Sie übernehmen. Die Höhe des Rückerstattungsbetrags hängt von vielen Faktoren ab und ist im Vorhinein nicht abschätzbar.

Abrechnung mit Bankomatkarte
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